Andreas Heise - Rechtsanwalt

Bürozeiten

Montag - Donnerstag
von 09:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
von 09:00 bis 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon 0551 5042 9918

Telefax 0551 531 2224

Mail ed.esieh-ar(ta)ielznak

Mobil 0171 4874 280

Pinkeln im Stehen erlaubt

Ist das ernst gemeint?

Diese Frage musste tatsächlich durch ein deutsches Gericht geklärt werden.


Was war passiert?

Ein Mieter wollte, nachdem er seine Mietwohnung an den Vermieter übergeben hatte, seine Kaution zurückerhalten. Der Vermieter zog jedoch einen erheblichen Teilbetrag ab, weil seiner Ansicht nach der Mieter schuldhaft den Badezimmerboden beschädigt hatte. Rund um die Toilette war der empfindliche Marmorboden offensichtlich durch Urinspritzer stumpf geworden. Das Aufarbeiten wollte sich der Vermieter von der Kaution des Mieters bezahlen lassen.


Die Entscheidung

Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte am 21.01.2015 (Az 42 c 10583/14), dass der Vermieter das nicht durfte. Zwar wurde durch ein Gutachten bestätigt, dass der Fussboden tatsächlich durch Urinspritzer beschädigt wurde. Das war aber nicht ausreichend. Denn ein Schadenersatzanspruch entsteht nur dann, wenn jemand schuldhaft einen Schaden verursacht hat. Er muss sich vorwerfbar falsch verhalten haben. In diesem konkreten Fall entschied das Gericht, dass der Mieter nicht wissen konnte, dass der Urin die Oberfläche des Marmor-Fussbodens beschädigen würde. Er hat also nicht fahrlässig gehandelt. Inzwischen hat das Landgericht Düsseldorf am 12.11.2015 (Az 21 S 13/15) diese Beurteilung ausdrücklich bestätigt. Dabei hat es sich nicht mit der Frage befasst, ob Pinkeln im Stehen als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache anzusehen ist oder nicht. Es hat entscheidend darauf abgestellt, dass der Vermieter den Mieter nicht darauf hingewiesen hatte, der Fußboden sei besonders empfindlich.


Die Konsequenz:

Grundsätzlich dürfen Mieter ihre Wohnung so benutzen, wie sie es für richtig halten. Sie dürfen aber nicht bewusst Schäden anrichten. Als Vermieter sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihren Mietern vor Überlassung der Wohnung konkrete Pflegeanleitungen oder Verhaltensweisen empfehlen, wenn sich in der Wohnung hochwertige oder empfindliche Gegenstände oder Einrichtungen befinden.

Tipp

Lassen Sie sich beraten, wenn Sie sich nicht sicher sind. Sie können über kontakt auch kurzfristig einen Termin vereinbaren.