Andreas Heise - Rechtsanwalt

Bürozeiten

Montag - Donnerstag
von 09:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
von 09:00 bis 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon 0551 5042 9918

Telefax 0551 531 2224

Mail ed.esieh-ar(ta)ielznak

Mobil 0171 4874 280

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht wird üblicherweise in die Bereiche individuelles und kollektives Arbeitsrecht unterteilt.


Kollektives Arbeitsrecht

Aus dem Lateinischen von "colligere" (sammeln) abgeleitet, versteht man unter diesem Begriff die Summe von Rechtsvorschriften, die sich mit Zusammenschlüssen (also Versammlungen) von Interessenvertretern im Arbeitsrecht - also Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften - befassen. Hinzu kommen das Arbeitskampfrecht und das Mitbestimmungsrecht.


Individual-Arbeitsrecht

Unter diesem Stichwort werden alle Rechtsvorschriften und sonstige Regelungen zusammen gefasst, die das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einerseits und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern andererseits betreffen.

Nicht alles muss schriftlich geregelt sein

Entgegen weit verbreiteter Ansichten müssen nicht alle Einzelheiten eines Arbeitsverhältnisses schriftlich geregelt sein. Zwar gibt es zum Beispiel das sogenannte Nachweisgesetz, das Arbeitgebern vorschreibt, unmittelbar nach Abschluss eines Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Eckpunkte des Vertrags schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer ein Exemplar auszuhändigen.

Das ist jedoch keine zwingende Vorschrift! Auch mündliche Abreden gelten - derjenige, der sich einen Vorteil davon verspricht, muss im Zweifel den Inhalt der Vereinbarung nachweisen.

Betriebliche Übung

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden nicht abschließend in dem Arbeitsvertrag der Parteien geregelt. Häufig gibt es noch Betriebsvereinbarungen, oder ein Tarifvertrag findet Anwendung. Darüber hinaus gelten gesetzliche Vorschriften, von denen nicht immer abgewichen werden darf. Und manchmal wird in einem Betrieb etwas regelmäßig gehandhabt, ohne dass es ausdrücklich vereinbart wurde - der Sonderurlaub bei Hochzeiten oder Umzug, das Weihnachtsgeld...

Doch wann handelt es sich um eine einmalige Gefälligkeit des Arbeitgebers, und ab wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf regelmäßigen Erhalt dieses Vorteils, und auf welche Weise kann ein Arbeitgeber das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern? Diese Frage wird nur individuell zu klären sein, wobei die einschlägigen Gerichtsurteile zu Rate zu ziehen sind.


Als Rechtsanwalt in Göttingen stehe ich Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Fragen des Arbeitsrechts beratend zur Verfügung.

Um Ihr Recht durchzusetzen, gehe ich notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht. Ein Beispiel sehen Sie hier.

Beitrag in ZDF-heute mit Rechtsanwalt Heise im Interview

Thema des Beitrags ist die Fortsetzung der versicherungspflichtigen Beschäftigung während des Mutterschutzes.

Installieren Sie Flash
um diesen Film zu sehen.

Copyright: ZDF