Formelle Anforderungen an eine Heizkostenabrechnung
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 26. Oktober 2011 klargestellt, dass die Anforderungen an eine formal korrekte Heizkostenabrechnung nicht überspannt werden dürfen. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet VIII ZR 268/10.
Andererseits führt das Urteil in den Gründen aus, dass eine korrekte Heizkostenabrechnung daran gemessen wird, ob sie den Bestimmungen der Heizkostenverordnung entspricht. Dem Vermieter kann nach dieser Entscheidung nicht angelastet werden, dass "die Ermittlung der Wärmekosten ohne Kenntnis dieser Vorschriften kaum verständlich ist".
Vermieter sollten deshalb prüfen, ob ihre Abrechnungen diese Kriterien erfüllen - Mieter müssen demnach die Heizkostenverordnung kennen, sonst können sie ihre eigene Heizkostenabrechnung nicht verstehen.
Deshalb kann beiden Seiten nur geraten werden, rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen. Sowohl bei der Erstellung von Heizkostenabrechnungen als auch bei deren Überprüfung.