Keine Bearbeitungsentgelte für Privatkredite
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, die am 13.05.2014 bekannt gemacht wurden, festgestellt, dass mehrere Banken keine Bearbeitungsgebühren bei einer Kreditvergabe an Verbraucher erheben dürfen. Die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken wurden für unwirksam erklärt, da sie den anderen Vertragspartner unangemessen benachteiligen.
Private Kreditnehmer, die seit 2011 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, in dem ein Bearbeitungsentgelt "vereinbart" wurde - üblicherweise ist es in den vorformulierten Vertragsbedingungen enthalten und nicht verhandelbar - dürften jetzt die Möglichkeit haben, dieses Entgelt zurückzufordern.
Der Bundesgerichtshof hat sich konkret mit den Klauseln zweier verschiedener Banken beschäftigt. Allerdings haben viele Banken in Deutschland, die Verbraucherkredite anbieten, ähnliche Klauseln. Teilweise wird die Bearbeitungsgebühr zu Beginn des Vertragsverhältnisses fällig, teilweise wird sie in die monatlichen Raten "eingepreist".
Nach den beiden grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ist zu erwarten, dass auch Privatkunden anderer Banken gute Chancen haben, die ohne Rechtsgrund gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückzufordern.