Vorsicht bei Komplettpaketen zur Kabelanschlussmodernisierung
Mehrere Kabelnetzbetreiber werden häufig damit, eine größere Programmvielfalt und höhere Qualität der Sender zu liefern, und das alles zu sehr niedrigen monatlichen Kosten.
Worum geht es?
Ein paar grundsätzliche Überlegungen vorweg:
Regelmäßige Kosten, die in der Betriebskostenverordnung genannt sind, können auf den Mieter umgelegt werden. Dazu gehört auch die Versorgung mit einem Radio- oder Fernsehanschluss. Es muss nicht der billigste Anbieter sein, da haben wir nur die Grenze des Wuchers oder der Sittenwidrigkeit.
Problematisch sind Dinge, die eine Instandhaltung oder Instandsetzung betreffen: Wenn das Hausverteilnetz repariert werden muss, sind die daraus entstehenden Kosten nicht vom Mieter zu tragen. Vielleicht über die Kleinreparaturklausel, aber nicht einmal das ist sicher.
Eine Wohnwertverbesserung könnte die Versorgung mit mehr Fernsehkanälen und in höherer Qualität sein. Das wäre aber nach § 559 BGB nur mit 11 % der Investitionssumme pro Jahr auf den Mieter umlagefähig und müsste nach § 559 b BGB mindestens drei Monate vorher angekündigt worden sein.
Warum ist das problematisch?
Die Lieferung der zusätzlichen Sender setzt das entsprechende Hausverteilnetz voraus. Das ergibt sich natürlich nur aus dem Kleingedruckten. Wenn bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, handelt es sich um einen Werkvertrag. Dass die dafür entstehenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden können, muss bezweifelt werden.
Denn auch wenn die Kosten für die Modernisierung des Hausverteilnetzes nicht einer Summe, sondern in monatlichen Raten bezahlt werden sollen, bleibt es bei dem Grundsatz, dass es sich jedenfalls nicht um regelmäßige Wartungskosten oder sonstige Kosten handelt, die problemlos auf den Mieter umgewälzt werden können.
Ein guter Rat:
Bevor sie sich entscheiden, einen möglicherweise sehr langfristigen Vertrag - meist über 10 Jahre Laufzeit ! - abzuschließen, sollten Sie sich durch einen Fachmann beraten und alle Chancen und Risiken aufzeigen lassen.