Andreas Heise - Rechtsanwalt

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Verzichtet eine Stadt auf Abfallgebühren?


Das dürfte nur in den seltensten Fällen passieren. Anscheinend kommt es aber doch einmal vor.

Was war passiert?

Eine Stadt in Südniedersachsen hatte über längere Zeit ihre Abfallgebühren auf Grund einer Satzung geltend gemacht, die das zuständige Verwaltungsgericht für unwirksam erklärte. Dabei hatte die Stadt eigentlich ganz praktisch gedacht: Wenn der Müll in kleineren Behältern gesammelt wird, kann der Einzelne den Abfall viel besser zusammendrücken als in einem großen Container. Deshalb waren in dieser Stadt die Müllgebühren für kleinere Abfallbehälter (bis 240 Liter) relativ gesehen teurer als für die großen Behälter mit 770 oder 1.100 Litern. Das hielt ein betroffener Bürger für ungerecht und zog vor Gericht. Im Ergebnis gab ihm das zuständige Verwaltungsgericht recht. Die Stadt musste darauf hin ihre Satzung ändern.

Und weil so ein Verfahren relativ lange dauert, wurden bis zu der Entscheidung alle danach erlassenen Abfallgebührenbescheide zunächst vorläufig erlassen. Die Stadt hat dann für die Jahre 2007/2008 neue Bescheide erlassen. Dabei legte sie fest, dass die Preise für den Abfall pro Liter, unabhängig von der Größe der Behältnisse, exakt gleich waren.

Ist damit alles erledigt?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft war mit den neuen Preisen nicht einverstanden, denn die Gemeinschaft sollte nun für die von ihr genutzten 1.100 Liter-Behältnisse viel mehr Gebühren zahlen als vorher. Man nahm die Kalkulation der Abfallgebühren unter die Lupe und zog vor Gericht.

Die Kalkulation ist die Grundlage für die Abfallgebührensatzung. Wenn die Grundlage falsch ist, ist die Satzung rechtswidrig, und dann fehlt natürlich den Abfallgebührenbescheiden eine Grundlage mit der Folge, dass auch diese rechtswidrig sind. Das hat das Verwaltungsgericht in anderen Verfahren schon mehrmals bestätigt.

Anerkenntnis der Stadt

Im gerichtlichen Verfahren hob die Stadt ihren eigenen Bescheid auf und erkannte an, auch die Verfahrenskosten zu tragen.

Was bedeutet das aktuell?

Ein gravierendes Problem bleibt ungelöst:

Im gerichtlichen Verfahren legten die Kläger dar, dass die Kalkulation der Stadt ungerecht ist und die Nutzer von größeren Behältern (denen mit 770 und 1.100 Litern) benachteiligt. Diese Behälter verursachen – bezogen auf den Liter Abfallvolumen – einen geringeren Aufwand beim Abtransport vom Grundstück des Anwohners zur Abfalldeponie. Außerdem - und das ist entscheidend! - werden diese Behälter mit anderen Fahrzeugen und zu anderen Zeiten mit anderen Touren eingesammelt als die kleinen Behälter mit 40 Litern bis 240 Litern.

Was ist daran so bemerkenswert?

In der aktuellen Kalkulation unterscheidet die Stadt fein säuberlich zwei verschiedene Kostenstellen: Restmüll in 40 bis 240 Liter-Behältern einerseits und der 770 und 1.100 Literbehälter andererseits. Fein säuberlich werden Personal- und Sachkosten in unterschiedlichen Spalten aufgelistet - um zum Schluss für beide Kostenpositionen einen einheitlichen Preis auszuwerfen.

Das Problem besteht weiterhin!

Praktisch jeder Grundstückseigentümer in dieser Stadt, der einen 770 Liter- oder 1.100 Liter-Abfallbehälter vor der Tür stehen hat, dürfte zu hohe Abfallgebühren bezahlen.

Was kann man unternehmen?

Die Gebührenbescheide 2013, in denen u.a. die Abfallgebühren enthalten sind, wurden im Januar verschickt. Dagegen konnte innerhalb eines Monats unmittelbar Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Widerspruch ist nicht zulässig! Die Gebühren müssen zuerst einmal bezahlt werden, weil es sich um die Anforderung öffentlich-rechtlicher Abgaben handelt. Wenn sich herausstellt, dass die Bescheide falsch waren, wird die Stadt die zuviel gezahlten Beträge erstatten. Aber natürlich nur an die Eigentümer, die sich gegen die falschen Bescheide rechtzeitig wehren!

Stichtag 31. Januar 2014

Denken Sie daran, Ihren Abfallgebührenbescheid 2014 rechtzeitig durch eine qualifizierte Stelle prüfen zu lassen. Es ist zu erwarten, dass die Stadt G. auch in 2014 die Abfallgebührenbescheide auf Grund einer rechtlich sehr zweifelhaften Kalkulation erlassen wird.

Nur durch rechtzeitige Klage können Sie Ihre Rechtsposition wahren! Wer nichts unternimmt, muss mit bestandskräftigen Bescheiden leben!