Pflicht zur vollständigen Erfassung aller Ausgaben einer WEG
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 4. März 2011 festgestellt, dass ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet ist, in der Jahresabrechnung grundsätzlich alle Ausagaben aufzuführen, die im Abrechnungsjahr zu Lasten der Gemeinschaft getätigt wurden.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Kosten teilweise zu unrecht bezahlt wurden, etwa weil sie nur von einem einzelnen Wohnungseigentümer und nicht von der Gemeinschaft zu bezahlen gewesen wären. Die Kosten sind erst einmal nach dem Verteilungsschlüssel aufzugliedern, der sich entweder aus dem Gesetz oder einer Vereinbarung der jeweiligen WEG ergibt.
Die Entscheidung ist im Volltext zu finden unter
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=586ecb8c6f9305e0cd71c14e8ba18dd8&nr=55634&pos=0&anz=1