Datenschutzkontrollen können Geld kosten
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat bereits in einem Urteil vom 05.07.2007 (Az.: 1 A 132/05) festgestellt, dass unter bestimmten Umständen ein Betrieb, der durch einen Datenschutzbeauftragten wegen einer Beschwerde wegen angeblicher Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen kontrolliert wurde, auch die Kosten dieser Kontrolle zu tragen hat.
Was war passiert?
In Niedersachsen hatte sich ein Betroffener darüber beschwert, dass personenbezogene Daten über ihn ohne seine Einwilligung durch ein Unternehmen ermittelt und an Dritte weiter gegeben worden waren.Die Beschwerde nahm der Landesdatenschutzbeauftragte zum Anlass, eine datenschutzrechtliche Kontrolle in diesem Unternehmen durchzuführen. Dabei wurden einige Verstöße festgestellt.
Die Kosten dieser Kontrolle wurden später durch einen Kostenfestsetzungsbescheid gegen das Unternehmen festgesetzt. Für die Verstöße selbst erhielt das Unternehmen (wegen der komplizierten Rechtslage!) kein Bußgeld. Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid klagte das Unternehmen - erfolglos!