Finger weg von gebrauchten Product-Keys!
Das Landgericht Fankfurt am Main hat in einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass allein der Erwerb eines gebrauchten Product-Keys nicht dazu berechtigt, das damit freischaltbare Programm auch nutzen zu dürfen.
Der Beschluss des Gerichts vom 27.01.2009 (Az. 2/3 O 599/08) macht deutlich, dass der Prokukt- Key lediglich ein Werkzeug des Herstellers ist, das er seinem Kunden zur Verfügung stellt, um eine Software technisch freizuschalten.
Davon getrennt zu betrachten ist die Einräumung eines möglicherweise befristeten oder beschränkten Nutzungsrechtes. Allein durch den Erwerb eines Product-Keys erhält man kein Nutzungsrecht!
Fazit – Kommerzielle Software darf nur genutzt werden, wenn eine entsprechende Nutzungslizenz erworben wurde. Allein der Besitz eines Product-Keys reicht dafür nicht aus. Daher ist dringend zu empfehlen, regelmäßig zu prüfen, ob für die tatsächlich im Einsatz befindliche Software eine ausreichende Zahl an Nutzungsrechten vorhanden ist.